AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Abräumung Gemäß § 12 Abs. 3 der Friedhofsordnung des Zweckverbandes für das Friedhofs- und Bestattungswesen in Neu-Isenburg und Dreieich werden die nachstehenden Grabfelder zur Abräumung aufgerufen: Friedhof Götzenhain, Reihengrabfeld Abt. D01, Nr. 001 bis 054 Die...