Amtliche Bekanntmachung
Zweckverband für das Friedhofs- und Bestattungswesen in Neu-Isenburg und Dreieich, Neuhöfer Str. 105, 63263 Neu-Isenburg
A B R Ä U M U N G
Gemäß § 12 Abs. 3 der Friedhofsordnung des Zweckverbandes für das Friedhofs- und Bestattungswesen in Neu-Isenburg und Dreieich wird das nachstehende Grabfeld auf dem Friedhof Buchenbusch zur Abräumung aufgerufen:
Reihengrabfeld Abt. Feld 05, Nr. 01 bis 67.
Die Nutzungsberechtigten/Angehörigen werden aufgefordert, die Bepflanzung, Grabmale, Einfassungen, Fundamente und sonstige bauliche Grabausstattungen bis zum 31. Juli 2020 zu entfernen.
Kommen die Nutzungsberechtigten/Angehörigen dieser Verpflichtung nicht nach, so ist der Zweckverband berechtigt, die Grabstätte abräumen zu lassen. Der Zweckverband ist nicht verpflichtet, ein Grabmal oder sonstige bauliche Anlagen zu verwahren. Sofern Grabmale oder sonstige bauliche Anlagen vom Zweckverband abgeräumt werden, hat die oder der jeweilige Nutzungsberechtigte die entsprechenden Kosten zu tragen. Das abzuräumende Grabfeld ist durch entsprechende Hinweisschilder gekennzeichnet.
Neu-Isenburg, im Januar 2020
Oliver Gröll
Verbandsvorsitzender