Gebäuderenovierung auf dem Friedhof in Götzenhain

 

30.11.2021

Der Friedhof Götzenhain stand beim Friedhofszweckverband in jüngster Zeit im Fokus der Erneuerung. Nach dem Neuverputz und insbesondere der Dachsanierung der Trauerhalle in diesem Frühjahr widmete sich der Zweckverband einem anderen Gebäude auf dem Friedhof, welches sich für das Götzenhainer Ortsbild sehr prägend zeigt.

Innerhalb weniger Tage Ende Mai / Anfang Juni konnte das Natursteingebäude am Friedhof in Götzenhain, Ecke Dietzenbacher Straße und Straße „Vor der Pforte“ mit tatkräftiger Unterstützung der Männer vom Obst- und Gartenbauverein (OGV) Götzenhain wieder in ursprünglicher Schönheit erstrahlen.

Der vor etlichen Jahrzehnten auf die Außenwände des Gebäudes aufgetragene Putz, der zwischenzeitlich als Projektionsfläche diverser Werbebotschaften herhalten musste, war zusehends abgebröckelt und unansehnlich geworden. Hatte das Gebäude wohl einst als Totenhaus gedient, wird es heute als geschützte Lagermöglichkeit für den Friedhof und den Verein genutzt.

Unter dem bröckelnden Putz zeigte sich die wahre Schönheit des Gebäudes. Durch den Aufprall eines Fahrzeugs auf die Fassade wurde ein großer Placken Putz abgelöst und es kamen intakte Sandsteinquader zum Vorschein. Dieses Ereignis nahm der Zweckverband zum Anlass, die Fassade nicht neu zu verputzen, sondern die Natursteine komplett frei zu legen. Die Natursteine aus Sandstein wurden in der Gründungszeit des Friedhofs am „Alten Berg“ in Götzenhain abgebaut.

Nun kamen die Herren Harald Keim, Ernst Keller, Wolfgang Lauer, Wolfgang Nellen, Waldemar Palm, Jürgen Schlosser, Manfred Tschigor und Dennis Werner vom OGV Götzenhain (vgl. Foto) ins Spiel und nahmen die Sache in ihre fleißigen Hände. Der Zweckverband in Person von Mimoun Jiab und Roman Walasiak schlossen dann die offenen Fugen fachmännisch mit Trasszement. Nach einigen weiteren Reparaturen und dem neuen Anstrich der Fenster und Türen konnte am 17. November 2021 das renovierte Gebäude bei einer kleinen Einweihungsfeier aller Beteiligter offiziell wieder seiner Bestimmung übergeben werden.