Amtliche Bekanntmachung
Zweckverband für das Friedhofs- und Bestattungswesen in Neu-Isenburg und Dreieich, Neuhöfer Str. 105, 63263 Neu-Isenburg
A B R Ä U M U N G
Gemäß § 12 Abs. 3 der Friedhofsordnung des Zweckverbandes für das Friedhofs- und Bestattungswesen in Neu-Isenburg und Dreieich wird das nachstehende Grabfeld auf dem Alten Friedhof Neu-Isenburg zur Abräumung aufgerufen:
Urnenreihengrabfeld Abt. H00, Nr. 073 bis 102.
Die Nutzungsberechtigten/Angehörigen werden aufgefordert, die Bepflanzung, Grabmale, Einfassungen, Fundamente und sonstige bauliche Grabausstattungen bis zum
31. Januar 2023 zu entfernen.
Kommen die Nutzungsberechtigten/Angehörigen dieser Verpflichtung nicht nach, so ist der Zweckverband berechtigt, die Grabstätte abräumen zu lassen. Der Zweckverband ist nicht verpflichtet, ein Grabmal oder sonstige bauliche Anlagen zu verwahren. Sofern Grabmale oder sonstige bauliche Anlagen vom Zweckverband abgeräumt werden, hat die oder der jeweilige Nutzungsberechtigte die entsprechenden Kosten zu tragen. Das abzuräumende Grabfeld ist durch entsprechende Hinweisschilder gekennzeichnet.
Neu-Isenburg, im Juli 2022
Karin Holste-Flinsbach
Verbandsvorsitzende