Amtliche Bekanntmachung
Gemäß § 12 Abs. 3 der Friedhofsordnung des Zweckverbandes für das Friedhofs- und Bestattungswesen in Neu-Isenburg und Dreieich werden die nachstehenden Grabfelder zur Abräumung aufgerufen:
Friedhof Offenthal: Reihengrabfeld Abt. E00, Nr. 049 bis 086
Friedhof Zeppelinheim: Reihengrabfeld Abt. 03, Nr. 003 bis 018
Die Nutzungsberechtigten/Angehörigen werden aufgefordert, die Bepflanzung, Grabmale,
Einfassungen, Fundamente und sonstige bauliche Grabausstattungen
bis zum 31. Oktober 2025 zu entfernen.
Kommen die Nutzungsberechtigten/Angehörigen dieser Verpflichtung nicht nach, so ist der Zweckverband berechtigt, die Grabstätte abräumen zu lassen. Der Zweckverband ist nicht verpflichtet, ein Grabmal oder sonstige bauliche Anlagen zu verwahren. Sofern Grabmale oder sonstige bauliche Anlagen vom Zweckverband abgeräumt werden, hat die oder der jeweilige Nutzungsberechtigte die entsprechenden Kosten zu tragen. Das abzuräumende Grabfeld ist durch entsprechende Hinweisschilder gekennzeichnet.
Neu-Isenburg, im Mai 2025
Karin Holste-Flinsbach
Verbandsvorsitzende