Amtliche Bekanntmachung
des Zweckverbandes für das Friedhofs- und Bestattungswesen in Neu-Isenburg und Dreieich, Neuhöfer Str. 105, 63263 Neu-Isenburg.
Prüfung der Jahresrechnung 2024
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Göken, Pollak und Partner Treuhandgesellschaft mbH, Würzburg, hat dem Zweckverband für das Friedhofs- und Bestattungswesen in seiner Prüfung testiert: (Auszug aus dem Bestätigungsvermerk)
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen dem Eigenbetriebsgesetz des Bundeslandes Hessen i. V. m. den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Zweckverbands zum 31. Dezember 2024 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 und
- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverbands. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 25.09.2025 einstimmig beschlossen:
„1. Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024 wird gem. § 114 HGO beschlossen.
- Gemäß § 6 Ziff. 4 der Verbandssatzung in Verbindung mit § 114 HGO wird dem Verbandsvorstand für das Haushaltsjahr 2024 Entlastung erteilt.“
Die Entlastung der Jahresrechnung 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Bericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2024 liegt zur Einsichtnahme vom 16.12.- 30.12.2025 beim Friedhofszweckverband, Neuhöfer Straße 105, 63263 Neu-Isenburg öffentlich aus. Eine Einsichtnahme ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung (telefonisch unter 06102-73150 oder per E-Mail unter info@friedhofszweckverband.de) möglich.
Neu-Isenburg, den 15.12.2025
Der Verbandsvorstand
Karin Holste-Flinspach
Verbandsvorsitzende