Prüfung der Jahresrechnung 2017
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schüllermann & Partner, 63303 Dreieich, hat dem Zweckverband für das Friedhofs- und Bestattungswesen in seiner Prüfung testiert: (Auszug aus dem Bestätigungsvermerk)
„Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss im Übrigen den gesetzlichen Vorschriften, den ergänzenden handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Verbandssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbandes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverbandes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 04.04.2019 einstimmig beschlossen:
„1. Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2017 wird gem. § 114 HGO beschlossen.
2. Gemäß § 6 Ziff. 4 der Verbandssatzung in Verbindung mit § 114 HGO wird dem Verbandsvorstand für das Haushaltsjahr 2017 Entlastung erteilt.“
Die Entlastung der Jahresrechnung 2017 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Bericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2017 liegt zur Einsichtnahme vom 13.05.-24.05.2019 bei der Stadt Dreieich, Rathaus, Hauptstr. 45, 63303 Dreieich und im Rathaus Neu-Isenburg, Hugenottenallee 53, Information, Erdgeschoss, 63263 Neu-Isenburg, während der üblichen Dienststunden öffentlich aus.
Neu-Isenburg, den 08.05.2019
Der Verbandsvorstand
Oliver Gröll
Verbandsvorsitzender