Prüfung der Jahresrechnung 2019

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH, 70176 Stuttgart, hat dem Zweckverband für das Friedhofs- und Bestattungswesen in seiner Prüfung testiert: (Auszug aus dem Bestätigungsvermerk)

„Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes des Bundeslandes Hessen i.V.m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Zweckverbandes zum 31.12.2019 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2019 und

• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverbandes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes des Bundeslandes Hessen i.V.m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.“

 

Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 03.09.2020 einstimmig beschlossen:

„1. Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019 wird gem. § 114 HGO beschlossen.

2. Gemäß § 6 Ziff. 4 der Verbandssatzung in Verbindung mit § 114 HGO wird dem Verbandsvorstand für das Haushaltsjahr 2019 Entlastung erteilt.“

Die Entlastung der Jahresrechnung 2019 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

Der Bericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2019 liegt zur Einsichtnahme vom 28.09.-09.10.2020 beim Friedhofszweckverband, Neuhöfer Straße 105, 63263 Neu-Isenburg öffentlich aus. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie ist eine Einsichtnahme nur nach vorheriger Terminvereinbarung (telefonisch unter 06102-73150 oder per E-Mail unter info@friedhofszweckverband.de) möglich.

Neu-Isenburg, den 24.09.2020

Der Verbandsvorstand
Inge Bossek-Buch
Verbandsvorsitzende