Amtliche Bekanntmachung

 

Gemäß § 12 Abs. 3 der Friedhofsordnung des Zweckverbandes für das Friedhofs- und Bestattungswesen in Neu-Isenburg und Dreieich wird das nachstehende Grabfeld auf dem Alten Friedhof Neu-Isenburg zur Abräumung aufgerufen:

Reihengrabfeld Abt. F00, Nr. 001 bis 087.
Die Nutzungsberechtigten/Angehörigen werden aufgefordert, die Bepflanzung, Grabmale,
Einfassungen, Fundamente und sonstige bauliche Grabausstattungen

bis zum 01.08.2023 zu entfernen.

Kommen die Nutzungsberechtigten/Angehörigen dieser Verpflichtung nicht nach, so ist der Zweckverband berechtigt, die Grabstätte abräumen zu lassen. Der Zweckverband ist nicht verpflichtet, ein Grabmal oder sonstige bauliche Anlagen zu verwahren. Sofern Grabmale oder sonstige bauliche Anlagen vom Zweckverband abgeräumt werden, hat die oder der jeweilige Nutzungsberechtigte die entsprechenden Kosten zu tragen. Das abzuräumende Grabfeld ist durch entsprechende Hinweisschilder gekennzeichnet.

Neu-Isenburg, im Januar 2023

Karin Holste-Flinsbach
Verbandsvorsitzende